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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

www.designforfeeding.com

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgende „AGB“) richten sich allein an Unternehmer und gelten für alle Anfragen und daraus folgenden Bestellungen über unsere Online-Plattform www.designforfeeding.com.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen. Diese AGBs werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Technische Spezifikation, Art des Angebots und Vertragsabschluss

Die Angebotsanfrage richtet sich an die RNA Digital Solutions GmbH.

Der Kunde lädt über die Online-Plattform www.designforfeeding.com die wesentlichen Merkmale der zuzuführenden Fördergüter im dort angegebenen Datei-Format hoch („Produktspezifikation“). Die RNA Digital Solutions GmbH wertet die getätigten technischen Spezifikationen aus, sofern der Kunde eine Angebotsanfrage startet.

Die Angebotsanfrage ist unverbindlich und kommt auf Basis Ihrer gemachten technischen Spezifikationen und durch Anklicken des Anfragebuttons zustande. Unmittelbar nach dem Absenden der Angebotsanfrage erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung der Anfrage per E-Mail. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein freibleibendes Angebot für das Fördergut unter Berücksichtigung der gemachten technischen Spezifikationen für die Zuführung. Für einen Vertragsabschluss über die Anfertigung eines Zuführsystems bedarf es nach vorliegen des unverbindlichen Angebots der ausdrücklichen Willenserklärung beider Vertragsparteien.

3. Lieferbedingungen

Die Lieferbedingungen für Zuführsysteme sind im Angebotstext enthalten und gelten ausschließlich für das jeweilige Angebot.

4. Angebot und Herstellung nach Kundenvorgabe

Sie haben die Möglichkeit, Zuführsysteme für Fördergüter anzufragen, die nach Ihren technischen Vorgaben angeboten werden. Grundlage für die Angebotserstellung sind hierbei die von Ihnen gelieferten Datensätze.

Der Kunde sichert der RNA Digital Solutions GmbH zu, eine vollständige und richtige Produktspezifikation zu übermitteln.

Der Kunde sichert der RNA Digital Solutions GmbH zu, zur Verwendung der Produktspezifikation berechtigt zu sein und räumt die zur Durchführung der Angebotsanfrage erforderlichen Nutzungsrechte ein.

Eine Prüfung dieser Datensätze auf andere als die für Zuführtechnik notwendigen Sachverhalte ist nicht Bestandteil unserer Leistungspflichten. Ebenso haben Sie im Vorfeld zu prüfen, ob das auf Grundlage Ihrer Vorgaben hergestellte Fördergut für einen von Ihnen vorausgesetzten Zweck nach erfolgter Zuführung geeignet ist. Es besteht keine Gewährleistung für Fehler beim Zuführsystem, die auf Fehlern in den von Ihnen übermittelten Datensätzen beruhen. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Weitere Pflichten und Zusicherungen des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass die der RNA Digital Solutions GmbH mitgeteilten Kontaktdaten zutreffend und aktuell sind und der E-Mail-Verkehr technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird. Der Kunde stellt einen hohen Schutz der Geräte, mit denen er über die Website www.designforfeeding.com kommuniziert, gegen Viren und sonstige schädliche Computerprogramme sicher.

Der Kunde stellt sicher, dass er die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Website www.designforfeeding.com erfüllt.

Der Kunde sicher zu, in Unternehmereigenschaft i.S.d. § 14 BGB zu handeln und zahlungsfähig zu sein.

6. Datenschutz

Der Kunde erkennt an, dass die Verwendung personenbezogener Daten für die Durchführung der Angebotserstellung erforderlich ist. Die RNA Digital Solutions GmbH verarbeitet keine personenbezogenen Daten, die nicht für die Durchführung des Bestellvorgangs erforderlich sind und der Kunde übermittelt der RNA Digital Solutions GmbH keine solchen Daten.

Der Kunden stellt des Weiteren sicher, dass personenbezogene Daten in den Produktspezifikationen oder anderen Spezifikationen mit Textcharakter mit der Einwilligung der betreffenden Personen oder sonst berechtigt an die RNA Digital Solutions GmbH zur Angebotserstellung übermittelt werden und die RNA Digital Solutions GmbH von allen diesbezüglichen Forderungen frei.

7. Vertraulichkeit

Im Sinne dieser Vereinbarung sind “Vertrauliche Informationen” alle nicht-öffentlichen, vertraulichen und/oder geschützten Informationen des Kunden und der RNA Digital Solutions GmbH, einschließlich Informationen in Bezug auf Technologien, Produkte, geistiges Eigentum, Finanzen, Tätigkeiten und Geschäfte, einschließlich technische Zeichnungen (insbesondere CAD-Modelle), Informationen über Fördergüter oder Geschäftsinformationen in Bezug auf diese technischen Zeichnungen (insbesondere CAD-Modelle) und Fördergüter, die der Kunde der RNA Digital Solutions GmbH offenlegt, unabhängig davon, ob dies schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgt, insbesondere technische Daten, wissenschaftliche Informationen, Forschungsziele, Erfindungen, strategische Pläne, Entwicklungspläne und behördliche Pläne, Projektaufzeichnungen, Richtlinien und Verfahren, Informationen zu Abläufen oder Technologien sowie die Tatsache, dass der Kunde die RNA Digital Solutions GmbH angefragt bzw. beauftragt hat.

Die RNA Digital Solutions GmbH und der Kunde verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen geheim zu halten. Die RNA Digital Solutions GmbH verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich für Zwecke der Bewertung der Produktspezifikation und für die Erstellung des Angebots an den Kunden, sowie für die Herstellung der Zuführsysteme sowie der Verbesserung und Fortentwicklung der Angebote der RNA Digital Solutions GmbH zu nutzen.

Die RNA Digital Solutions GmbH hat ungeachtet der übrigen Bestimmungen das Recht, die vertraulichen Informationen an (Sub-) Unternehmer bzw. Hersteller weiterzugeben, sofern dies zur Vertragserfüllung zweckmäßig erscheint. Die RNA Digital Solutions GmbH stellt dabei sicher, dass alle von ihm beauftragten (Sub-) Unternehmer bzw. Hersteller, die Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, sich in vergleichbarem Maße zur Vertraulichkeit verpflichten wie die RNA Digital Solutions GmbH in dieser Vereinbarung.

Die Verschwiegenheitsverpflichtungen der RNA Digital Solutions GmbH gelten nicht für vertrauliche Informationen,

  • die bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden;
  • die der Öffentlichkeit nach Offenlegung zugänglich wurden, ohne dass dies auf einer unrechtmäßigen Handlung seitens der RNA Digital Solutions GmbH beruht;
  • bei denen die RNA Digital Solutions GmbH nachweisen kann, dass sie die Informationen berechtigter Weise von einem Dritten erhalten hat und dass dieser Dritte zur Offenlegung berechtigt war und bei Offenlegung keine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt hat;
  • bei denen die RNA Digital Solutions GmbH nachweisen kann, dass diese Information eigenständig ohne Bezug zu oder durch die Verwendung von vertraulichen Informationen durch die RNA Digital Solutions GmbH selbst oder für sie entwickelt wurden und die RNA Digital Solutions GmbH dies durch schriftliche Aufzeichnungen belegen kann;
  • die die RNA Digital Solutions GmbH aufgrund geltenden Rechts offenlegen muss. Wenn die RNA Digital Solutions GmbH zur Offenlegung Vertraulicher Informationen aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung verpflichtet ist, informiert die RNA Digital Solutions GmbH den Kunden unverzüglich, um ihm zu ermöglichen, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Offenlegung zu verhindern.

8. Schlussbestimmungen

Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

Sind oder werden einzelne der oben genannten Bestimmungen unanwendbar oder wird deren Geltung durch Vereinbarung ausgeschlossen, so wird dadurch die Geltung der anderen Bestimmungen nicht berührt. Sind oder werden einzelne der oben genannten Bestimmungen unwirksam, so sind die Parteien verpflichtet, eine der unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich entsprechende Regelung zu vereinbaren.